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Ich habe hier noch einen SAWIKO 150KG Motorradträger mit 2 Fahrradschienen rumliegen, falls jemand so was braucht.
Sie ist mit der Komfortschiene (Motorradwanne Modell 3000) ausgestattet, die alleine schon 350€ kostet, wo die Auffahrtrampe in der Schien verbaut ist.
Es sind allerdings KEINE Montage-Schienen dabei, da ich die am Fahrzeug gelassen habe um den Hydraulischen Weih-Tec-Träger zu montieren.
Die sind eh recht Fahrzeugspezifisch und müssten dann nachgebaut oder bestellt werden.
Beim PaceArrow waren es knapp 140 Kg abz. Gewicht und Halterungen vom Träger
Ich such Dir die Berechnungsformel raus. Stand mal in einem Katalog von Sawiko.
Also muß ich mit der HA und beladen auf die Waage. Interessant ist der letzte Satz, wie ist eine Auflastung möglich, wenn die zulässige Achslast VA+HA die zulässige Gesamtmasse ergibt ?
Hab nachgesehen, Achslast VA 1760, HA 3260, macht 5020 kg zusammen, die zulässige Gesamtmasse ist allerdings mit 4600 kg (nicht 4700 kg) angegeben, also weniger als die Gesamt Achslast. Wenn es wenigstens für einen Roller reicht, wär das schon besser, als gar kein motorisiertes Zweirad. Charlotte fährt halt kein Fahrrad.
So wie es aussieht, wird die mit den beiden Schienen in den Rahmenträger eingeschoben und mit Schrauben und Stiften gesichert, der Absatnd ist vermutlich einstellbar, oder ?
Wie kann 200kg Nutzlast eingetragen werden, wenn der Träger mit 150kg Nutzlast angegeben ist ?
Das werden 2 Schienen an den Rahmen geschraubt, wo die Bühne eingeschoben wird. Dann mit einer Flügelschraube und einem Sicherungsstift fixiert wird.
Sinnvollerweise so kurz wie möglich, um den Hebel so gering wie möglich zu halten.
Guten Morgen.
Ich gehe davon aus das die Nutzlast von 200 KG auf die Anhängerkupplung eingetragen ist.
Somit kann man auch einen Träger mit 100 KG Nutzlast verbauen. Nicht aber mit 250 KG.
Gruß vom Hofschmied Thomas
Meines Wissens nach zählen Anbauteile, die ohne Werkzeug (de)montiert werden können als Ladung und sind dementsprechend nicht eintragungspflichtig.
Somit gibt der Hersteller eine Last an, die in nahezu jeder Situation vertretbar ist. Ein Ingenieur ist durchaus in der Lage diese Last zu verändern, wenn er der Meinung ist, dass es an dem jeweiligen Fahrzeug möglich ist, wenn der Träger das her gibt. Das scheint hier am Tiffin der Fall gewesen zu sein. ... oder ein Freund hat einen Freund u.s.w.
Bei Weih-Tec wird z.B. auch extra darauf hingewiesen, dass die Nutzlast zwingend mit dem Fahrzeug abgestimmt werden muss und sogar eine Eintragung vorgeschrieben ist.
Dazu haben die auch 2 (3) Modelle mit unterschiedlicher Nutzlast.
Das Leben ist zu kurz... ...für kleine hässliche Autos!
Es ist völlig egal ob mit oder ohne Werkzeug montierbar, wichtig ist die HA Achslast. Die ist aber beim P 30 sehr begrenzt. Ich bin schon mit 3 verschiedenen Fahrzeugen auf der Waage gewesen und habe jedesmal von einem Mopedträger Abstand genommen. Selbst jetzt in der Garage ist es grenzwertig. Um mit Ferdl zu reden: Nur meine Meinung. Gruß Veit
Kommt halt auf die Realität an, wiegen da enorm hilfreich.
Ich hab gewogen leer 2,8t auf der Hinterachse bei 4,53t zulässig, in der Praxis jedoch noch 200l Wasser hinter und 40 kg Gas vor der HA, geschätzt 3,1 t Reisefertig (das sollte ich tatsächlich mal nachwiegen) also gut ne Tonne Reserve auf der HA, da geht also noch etwas.
PS: Das mit dem Werkzeuglos bzieht sich nur auf die Eintragungspflicht. Da gibt es, mE, einen gewissen Graubereich.
Meinen selbstgeschweißeten Heckträger hat noch niemand moniert, aber einen Verkehrsunfall hatte ich damit auch noch nicht, wenn der Unfallverursachend wäre, hätte ich sicher ein ernsthaftes Problem...
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